Sachsen richtet Klärungsstelle für Härtefälle ein
In Dresden kamen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und mehrerer Wohlfahrtsorganisationen am 23.07. zur Auftaktsitzung des Gremiums in der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zusammen. Die Runde verständigte sich darauf, dass Hochwasseropfer in Einzelfällen über die übliche Förderung hinaus Hilfen erhalten können. Zudem soll eine Kombination von diesen Hilfen und Spendengeldern besondere Härten abmildern helfen.
Mit dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung kann in besonderen Fällen die Gesamtfinanzierung für den Wiederaufbau doch noch dargestellt werden, so dass die Betroffenen wieder kreditfähig werden. Hintergrund ist, dass aus rechtlichen Gründen Zuschüsse nur dann gewährt werden können, wenn die Gesamtfinanzierung nachgewiesen wird. Gelingt dies nicht, gibt es keinerlei Hilfen.
„Wir wollen uns auf die Menschen konzentrieren, die besonders hart betroffen sind und persönliche Hilfe benötigen. Es geht dabei um eine zielgerichtete und gerechte Vergabe der Hilfs- und Spendengelder“, sagte DRK-Landeschef Rüdiger Unger.
Einzelheiten und Kriterien für die Härtefall-Entscheidungen sollen bis Mitte August festgelegt werden. Die Klärungsstelle wird in der SAB eingerichtet. Betroffene können sich an die Bank wenden.
Der Klärungsstelle gehören Vertreter des Sächsischen Landkreistages, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und von in Sachsen vertretenen Wohlfahrtsorganisationen an, darunter das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Diakonie und die Caritas.